Agenda 21

 

Agenda 21 - Was ist das eigentlich ?

UN-Logo Bei der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 1992 haben mehr als 170 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland ein weltweites Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, die Agenda 21, verabschiedet.In diesem Maßnahmenkatalog wird weltweit eine nachhaltige Entwicklung auf der Erde gefordert, die sozial gerecht, umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig ist, damit auch nachkommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt erhalten wird.

 

Lokale Agenda in Bruchsal: Ziel der Lokalen Agenda 21 ist eine nachhaltige Gemeindeentwicklung

Globale Ziele der Konferenz von Rio de Janeiro sollen auf lokale Ebene übertragen und umgesetzt werden.
Hierbei spielt nicht nur der Umweltschutz eine Rolle, sondern die verschiedenen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte sollen zusammen betrachtet und miteinander verknüpft werden.

Auch Bruchsal ist in den Lokalen Agenda 21 Prozess eingestiegen!

Die Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 ist nur mit Beteiligung der Bürger möglich. Die Teilnahme und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, d.h. die Partizipation, sind ein entscheidendes Kriterium eines Agenda Prozesses.
Denn durch die Lokale Agenda 21 soll ein intensiver Diskussionsprozess eingeleitet werden, der die Zukunftsfähigkeit und damit eine nachhaltige Entwicklung in Bruchsal fördern soll

 

Die Erklärung von Rio de Janeiro

Grundsatz 1
Menschen stehen im Mittelpunkt der Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Ihnen steht das Recht auf ein gesundes und produktives Leben in Einklang mit der Natur zu.

Grundsatz 2
Die Staaten besitzen in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des internationalen Gesetzes das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen auszuschöpfen, gemäß ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik, und sie tragen die Verantwortung dafür, dass Aktivitäten innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen der nationalen Gerichtsbarkeit keinen Schaden zufügen.

Grundsatz 3
Das Recht auf Entwicklung muss derart verwirklicht werden, dass die Bedürfnisse gegenwärtiger und zukünftiger Generationen auf Entwicklung und Umwelt gerecht erfüllt werden.

Grundsatz 4
Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, soll der Umweltschutz ein fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses werden, der nicht isoliert davon btrachtet werden kann.

Grundsatz 5
Alle Staaten und alle Menschen sollen - das ist eine unerlässliche Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung - bei der wesentlichen Aufgabe zusammenarbeiten, die Armut auszurotten, um Unterschiede im Lebensstandard zu verringern und besser die Bedürfnisse der Mehrheit der Menschen auf dieser Welt zu befriedigen.

Ein Gipfel für die Erde in: ZEIT-Schriften, Nr. 1/1992

 
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