Agenda 21
Agenda 21 - Was ist das eigentlich ?
Bei der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro 1992 haben
mehr als 170 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland
ein weltweites Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, die Agenda
21, verabschiedet.In diesem Maßnahmenkatalog wird weltweit
eine nachhaltige Entwicklung auf der Erde gefordert, die sozial gerecht,
umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig ist, damit auch
nachkommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt erhalten wird.
Lokale Agenda in Bruchsal: Ziel der Lokalen Agenda 21 ist eine nachhaltige Gemeindeentwicklung
Globale Ziele der Konferenz von Rio de Janeiro sollen auf lokale Ebene übertragen
und umgesetzt werden.
Hierbei spielt nicht nur der Umweltschutz eine Rolle, sondern die verschiedenen
ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte sollen zusammen
betrachtet und miteinander verknüpft werden.
Auch Bruchsal ist in den Lokalen Agenda 21 Prozess eingestiegen!
Die Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 ist nur mit Beteiligung der Bürger
möglich. Die Teilnahme und das Engagement der Bürgerinnen und
Bürger, d.h. die Partizipation, sind ein entscheidendes Kriterium
eines Agenda Prozesses.
Denn durch die Lokale Agenda 21 soll ein intensiver Diskussionsprozess
eingeleitet werden, der die Zukunftsfähigkeit und damit eine nachhaltige
Entwicklung in Bruchsal fördern soll
Die Erklärung von Rio de Janeiro
Grundsatz 1
Menschen stehen im Mittelpunkt der
Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung. Ihnen steht das Recht
auf ein gesundes und produktives Leben in Einklang mit der Natur zu.
Grundsatz 2
Die Staaten besitzen in Übereinstimmung
mit der Charta der Vereinten Nationen und den Grundsätzen des internationalen
Gesetzes das souveräne Recht, ihre eigenen Ressourcen auszuschöpfen,
gemäß ihrer eigenen Umwelt- und Entwicklungspolitik, und sie
tragen die Verantwortung dafür, dass Aktivitäten innerhalb ihrer
Gerichtsbarkeit oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebiete
außerhalb der Grenzen der nationalen Gerichtsbarkeit keinen Schaden
zufügen.
Grundsatz 3
Das Recht auf Entwicklung muss derart
verwirklicht werden, dass die Bedürfnisse gegenwärtiger und
zukünftiger Generationen auf Entwicklung und Umwelt gerecht erfüllt
werden.
Grundsatz 4
Um eine nachhaltige Entwicklung zu
erreichen, soll der Umweltschutz ein fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses
werden, der nicht isoliert davon btrachtet werden kann.
Grundsatz 5
Alle Staaten und alle Menschen sollen
- das ist eine unerlässliche Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung
- bei der wesentlichen Aufgabe zusammenarbeiten, die Armut auszurotten,
um Unterschiede im Lebensstandard zu verringern und besser die Bedürfnisse
der Mehrheit der Menschen auf dieser Welt zu befriedigen.
Ein Gipfel für die Erde in: ZEIT-Schriften, Nr. 1/1992
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